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Mitglied des Vereins kann jedermann werden, der sich freiwillig und ehrenamtlich an dieser Arbeit beteiligen will und/oder sie fördern will, die unter §2 erläutert ist.
a. Der Eintritt erfolgt durch schriftliche Erklärung.
b. Der Austritt kann innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres zum Jahresende schriftlich erklärt werden.
c. Ausschluß erfolgt
aa) bei Beitragsverzug nach 2 Jahren,
bb) bei Schädigung der Vereinsarbeit (durch Beschluß der Mitgliedermehrheit).
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